Finanzierung des Landesverbandes Thüringen
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Die finanzielle Grundlage der Frauenselbsthilfe Krebs (FSH) besteht im Wesentlichen aus sechs Elementen:
der Förderung durch die Deutsche Krebshilfe
der Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV)
der Förderung durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
der Unterstützung durch die öffentliche Hand (z.B. Kommunen, IKOS, KISS)
der Förderung durch das „Verbundnetz Wärme“
in geringfügigem Maße aus Bußgeldern, privaten Spenden und Erbschaften
Auch die Lotterie GlücksSpirale fördert FSH-Projekte.
Unabhängigkeit und Neutralität sind besondere Merkmale der FSH. Daher werden Spenden oder Sponsoring-Angebote von Wirtschaftsunternehmen aus dem Bereich der Gesundheitsdienstleistungen, insbesondere der Pharmaindustrie, von der FSH nicht angenommen.
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